Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Stadt Waldmohr

In der Gemarkung Waldmohr, Flurstücke 5004, 5095/4, 5095/7, 5160, 5180/1, 5220/1, 5670, 6083, 6088, 6091,
6092 und 6099 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung auf Antrag der Stadt Wald-
mohr bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 20. März 2024 eine Grenzniederschrift angefer-
tigt.