öffentl. Bekanntgabe
Gemeinde Mittelreidenbach
Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Mittelreidenbach
In der Gemarkung Mittelreidenbach, Flur 7, Flurstück 770/1 und Flur 9, Flurstück 23 und wurden die Flurstücks-
grenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung auf Antrag der Ortsgemeinde Mittelreidenbach bestimmt und
abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 04.04.2024 eine Grenzniederschrift angefertigt.
Gemeinde Mittelreidenbach
Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Mittelreidenbach
In der Gemarkung Mittelreidenbach, Flur 2, Flurstück 35 und Flur 3, Flurstücke 13, 15, 42/4, 42/9, 42/10, 42/14,
43/1, 43/3, 43/4, 44, 64, 66/1, 67, 69, wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Straßenschlußvermessung
auf Antrag des Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am
04.04.2024 eine Grenzniederschrift angefertigt.
Stadt Waldmohr
Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Stadt Waldmohr
In der Gemarkung Waldmohr, Flurstücke 5004, 5095/4, 5095/7, 5160, 5180/1, 5220/1, 5670, 6083, 6088, 6091,
6092 und 6099 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung auf Antrag der Stadt Wald-
mohr bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 20. März 2024 eine Grenzniederschrift angefer-
tigt.