öffentl. Bekanntgabe

Gemeinde Mittelreidenbach

Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Mittelreidenbach

In der Gemarkung Mittelreidenbach, Flur 7, Flurstück 770/1 und Flur 9, Flurstück 23 und wurden die Flurstücks-
grenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung auf Antrag der Ortsgemeinde Mittelreidenbach bestimmt und
abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 04.04.2024 eine Grenzniederschrift angefertigt.

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Gemeinde Mittelreidenbach

Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Mittelreidenbach

In der Gemarkung Mittelreidenbach, Flur 2, Flurstück 35 und Flur 3, Flurstücke 13, 15, 42/4, 42/9, 42/10, 42/14,
43/1, 43/3, 43/4, 44, 64, 66/1, 67, 69, wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Straßenschlußvermessung
auf Antrag des Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am
04.04.2024 eine Grenzniederschrift angefertigt.

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Stadt Waldmohr

Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Stadt Waldmohr

In der Gemarkung Waldmohr, Flurstücke 5004, 5095/4, 5095/7, 5160, 5180/1, 5220/1, 5670, 6083, 6088, 6091,
6092 und 6099 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung auf Antrag der Stadt Wald-
mohr bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 20. März 2024 eine Grenzniederschrift angefer-
tigt.

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