öffentl. Bekanntgabe

Gemeinde Reichenbach-Steegen

Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Reichenbach-Steegen

In der Gemarkung Fockenberg-Limbach,
Flurstücke 618/5, 884/1, 889/10

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 23.09.2024 eine Grenzniederschrift angefertigt.

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Gemeinde Medard

Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Medard

In der Gemarkung Medard,
Flur 3, Flurstück 22, 23 und 24

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung auf Antrag der Ortsgemeinde Medard bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 09.09.2024 eine Grenzniederschrift angefertigt.

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Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

In der Gemarkung Enkenbach-Alsenborn,
Flur 0, Flurstück 90/9, 743/4 und 835/3

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung auf Antrag der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 11.09.2024 eine Grenzniederschrift angefertigt.

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Gemeinde Dannenfels

Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Dannenfels

In der Gemarkung Dannenfels,
Flurstücke: 200/11, 200/13, 283, 310/12, 310/19, 310/20, 312, 787/3, 787/4, 802/9, 1045/3, 1047, 1100/2, 2604,
2627, 2628, 2629, 2631/1, 2631/2, 2632, 2633, 2634/1, 2636, 2650, 2788/2, 2789, 2790, 2913/1

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Bestimmung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes auf Antrag
des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz, Kaiserslautern bestimmt und abgemarkt. Über diese Maß-
nahmen wurde am 25. Juni 2024 eine Grenzniederschrift angefertigt.

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