Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Mittelreidenbach

In der Gemarkung Mittelreidenbach, Flur 2, Flurstück 35 und Flur 3, Flurstücke 13, 15, 42/4, 42/9, 42/10, 42/14,
43/1, 43/3, 43/4, 44, 64, 66/1, 67, 69, wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Straßenschlußvermessung
auf Antrag des Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am
04.04.2024 eine Grenzniederschrift angefertigt.